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   OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09   

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https://dejure.org/2009,34269
OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 (https://dejure.org/2009,34269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 (https://dejure.org/2009,34269)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 2009 - 2 Ws 305/09 (https://dejure.org/2009,34269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beschuldigten auf Erstattung von Dolmetscherkosten für Gespräche zwischen ihm und seinem Wahlverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von den Kosten für Dolmetscher bezüglich von Gesprächen zwischen Beschuldigtem und seinem Wahlverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
    6 Abs. 3 Lit. e EMRK räumt dem der Gerichtssprache nicht mächtigen Angeklagten bzw. Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers ein, auch wenn kein Fall notwendiger Verteidigung im Sinne des § 140 StPO oder des Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK gegeben ist (BGHSt 46, 178 ).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
    Nach innerstaatlichem Verfassungsrecht folgt dieser Anspruch aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG : Einem Angeklagten, der die Gerichtssprache nicht versteht oder sich nicht in ihr ausdrücken kann, dürfen keine Nachteile im Vergleich zu einem dieser Sprache kundigen Angeklagten entstehen (BVerfG NJW 2004, 50).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2005 - 1 Ws 83/05

    Strafverfahren: Anspruch des Beschuldigten auf unentgeltliche Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
  • OLG Oldenburg, 03.05.2007 - 1 Ws 169/07

    Rechtmäßigkeit einer Neufestsetzung der zu erstattenden Gebühren in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
  • OLG München, 15.11.2007 - 2 Ws 1042/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.09.2009 - 2 Ws 305/09
    Eines nachträglichen, besonderen Ausspruchs über die von Verfassungs wegen gebotene, grundsätzliche Kostentragungspflicht der Staatskasse im Sinne einer Kostengrundentscheidung bedarf es - auch für den Fall der Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls nicht; sie ergibt sich unmittelbar aus Nr. 9005 Abs. 4 KV GKG (OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415; KK-Gieg, StPO , 6. Aufl., Rn 2 zu § 464c , Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 2 zu § 464c; a.A. OLG Düsseldorf StRR 2007, 163).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vom 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - juris - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 - ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • OLG Celle, 09.03.2011 - 1 Ws 102/11

    Der deutschen Sprache nicht mächtiger Beschuldigter hat Anspruch auf Beiordnung

    Zwar ist anerkannt, dass sich der Anspruch eines Beschuldigten auf unentgeltliche Dolmetschertätigkeit bei zur Verfahrensvorbereitung erforderlichen Verteidigergesprächen bereits unmittelbar aus Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 3 lit. e MRK ergibt und dass eine effektive Verteidigung nicht durch ein zwingend vor der Inanspruchnahme eines Dolmetschers zu durchlaufendes Bewilligungsverfahren behindert werden darf (vgl. BVerfG StV 2004, 28; BGHSt 46, 178; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 527; OLG München StraFo 2008, 88; OLG Brandenburg StraFo 2005, 415).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2023 - 20 KLs 358 Js 11338/21

    Erstattung von Dolmetscher-/Übersetzungskosten bei Beauftragung des

    Gleiches gilt für den Wahlverteidiger (BVerfG 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01, BVerfGK 1, 331 = NJW 2003, 50 (51); OLG Brandenburg 27.07.2005 - 1 Ws 83/05, StV 2006, 28 (29); OLG Karlsruhe 09.09.2009 - 2 Ws 305/09, StraFo 2009, 527; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 187 Rn. 23 f.), wie sich gebühren- und auslagenrechtlich aus § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO ergibt (KMR-StPO/Bader, 103. EL 2021, § 464a Rn. 25).
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/13

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für vorbereitende

    Ergänzend wird auf die Beschlüsse des OLG Jena vom 16.02.2012 - 2 Ws 580/11 - www.burhoff.de - und des OLG Karlsruhe vorn 09.09.2009 - 2 Ws 305/09 - [...] - hingewiesen und angemerkt, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vorn 20.12.2010 - III - 1 Ws 271/10 ) Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK dem der Gerichtssprache unkundigen Beschuldigten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt (BGHSt 46, 178 ), ohne dass es zuvor eines förmlichen Antragsverfahrens bedarf (BVerfG NJW 2004, 50).
  • LG Freiburg, 23.09.2011 - 6 Qs 44/11

    Gerichtssprache: Zum Anspruch eines Verteidigers auf Bestellung eines

    Gegen die Ablehnung dieses Antrags durch das Amtsgericht ist das Rechtsmittel der einfachen Beschwerde gegeben (vgl. OLG Celle a.a.O., Rdz. 3; OLG Karlsruhe, B. v. 9.9.2009 - StraFo 2009, 527, Rdz. 3).
  • AG Rosenheim, 03.03.2011 - 8 Ds 280 Js 22311/10

    Dolmetscherkosten des Ausländers: Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines

    Das Gericht schließt sich ausdrücklich nicht den Erwägungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 9.9.2009 (Az 2 Ws 305/09, StraFo 2009, 527-528) an, in der es u.a. heißt:.
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